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Allgemeine Geschäftsbedingungen Max Impact

ALLGEMEINES

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Max Impact (auch Auftragnehmer) gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (auch Auftraggeber) vereinbarten Leistungen und vermittelten Vorträge. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. 

Die Angebote von Max Impact sind frei bleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss über die Durchführung eines Vortrages kommt erst durch eine unterzeichnete Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. 

Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der unterzeichneten Auftragsbestätigung. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen, sowie zeitliche Abweichungen können vor der Durchführung des Vortrages vorgenommen werden. 

HONORARE & REISEKOSTEN

Das vereinbarte Honorar für Buchungen von Keynote-Speakern über Max Impact auf Ihren Veranstaltungen versteht sich zzgl. Reisekosten und Nächtigung in einem mind. 4-Stern Hotel. 

Für die optimale Durchführung der Vorträge werden vom Auftraggeber alle technischen Anforderungen des Speakers zur Verfügung gestellt. Sehr gerne erhalten Sie von den gebuchten Speakern die Technik-Checklisten. ​

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Über die Honorarnote wird absolutes Stillschweigen vereinbart! Die Termine sind verbindlich, wenn die entsprechende Auftragsbestätigung von Max Impact durch den Kunden unterzeichnet und retourniert wurde. 

Max Impact ist berechtigt, eine Anzahlung von 50% zu fordern. Das Resthonorar inkl. Spesen sind 14 Tage ab Leistungsdatum fällig. 

Die Zahlung erfolgt in EURO per Überweisung auf das Konto der Firma Max Impact.

Mit der Buchung stellen Sie den Vortragenden Bild- und Videorechte, unter Angabe der Fotoquelle zur Verfügung. Verwendet werden nur Fotos auf denen die Vortragenden zu sehen sind. 

STORNOBEDINGUNGEN

Bei Stornierung ab 4 Wochen vor Termin werden 50% des gesamten Honorars einbehalten.

Bei Stornierung ab 2 Wochen vor Termin werden 75% des gesamten Honorars einbehalten. 

Bei Stornierung ab 3 Tagen vor Termin werden 90% des gesamten Honorars einbehalten

ERWEITERTE STORNOBEDINGUNGEN

Kann Ihr Event aufgrund höherer Gewalt/Pandemie/Krankheit/Unfall oder sonstiger, vom Auftragnehmer oder Auftraggeber nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, so sind beide unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, die vereinbarte Maßnahme an einem neu vereinbarten Termin (innerhalb von 12 Monaten nach dem ausgefallenen Termin) nachzuholen. 

HAFTUNG / HAFTPFLICHT

Die Teilnahme bei Events erfolgt auf eigene, gesundheitliche Verantwortung und Risiko. Die Haftung für Sachschäden, Diebstahl und Sachverlust bleiben in der Verantwortung des Veranstalters. 

Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Max Impact obliegen österreichischen Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das für den Sitz von Max Impact örtliche und sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

Gerichtsstand ist Wien. 

 

Stand: 07.04.2025

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